Entlassmanagement: der Übergang aus dem Krankenhaus

Die Entlassung ist der Moment, in dem am meisten schiefgeht – nicht weil etwas falsch behandelt wurde, sondern weil die Versorgung danach nicht anschließt. Genau dafür gibt es eine gesetzliche Pflicht des Krankenhauses.

Die Entlassung ist eine Aufgabe des Hauses, nicht der Angehörigen

Ein Krankenhaus darf nicht entlassen und den Rest dem Zufall überlassen. Der Übergang in die weitere Versorgung ist Teil des Versorgungsauftrags: Das Haus muss die Anschlussbehandlung organisieren, die weiterbehandelnde Praxis informieren und für den Zeitraum bis dahin die notwendigen Verordnungen ausstellen. Dieser Vorgang heißt Entlassmanagement, und er ist eine Pflicht, keine Serviceleistung.

Ein frisch bezogenes Krankenhausbett mit einem darüber geschwenkten Beistelltisch, auf dem einige Ausdrucke und eine Wasserkanne stehen
Das Entlassmanagement ist eine Pflicht des Krankenhauses, keine Gefälligkeit – der Entlassplan gehört zu den Unterlagen.

Das ist deshalb wichtig, weil die Last sonst regelmäßig bei den Angehörigen landet – am Freitagnachmittag, ohne Rezept, ohne Pflegedienst und ohne Termin. Wer weiß, dass es eine Pflicht gibt, formuliert anders: nicht als Bitte um Hilfe, sondern als Frage danach, wie der Übergang organisiert ist.

Was das Krankenhaus verordnen darf

Im Rahmen des Entlassmanagements kann das Krankenhaus für einen kurzen Zeitraum selbst verordnen, was zur Überbrückung nötig ist: Arzneimittel, Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege. Ebenso kann es eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Diese Befugnis existiert genau für die Lücke zwischen der Entlassung und dem ersten Termin in der Praxis.

In der Praxis wird sie oft nicht genutzt, weil niemand danach fragt. Es lohnt sich, den Bedarf ausdrücklich anzusprechen: Reicht die Medikation bis zum nächsten Termin? Ist die Wundversorgung für die ersten Tage gesichert? Braucht es einen Rollator, einen Toilettenstuhl, eine Erhöhung? Jedes dieser Dinge lässt sich vom Haus veranlassen, solange die Entlassung noch nicht erfolgt ist – danach beginnt ein neuer Antragsweg.

Vor der Entlassung klären

Diese Punkte gehören ins Gespräch, bevor der Entlassungstag feststeht. Nichts davon wird gespeichert.

Wenn die Entlassung zu früh kommt

Der Satz „Sie werden morgen entlassen“ ist eine Mitteilung, keine Entscheidung, gegen die es kein Mittel gibt. Wer den Eindruck hat, dass die Versorgung zu Hause nicht gesichert ist, benennt konkret, was fehlt – und zwar nicht als Gefühl, sondern als Aufgabe: Wer wechselt den Verband? Wer stellt die Medikamente? Wer hilft beim Aufstehen in der Nacht? Diese Fragen sind beantwortbar, und solange sie unbeantwortet sind, ist der Übergang nicht organisiert.

Der Sozialdienst des Hauses ist dafür die erste Adresse, das Beschwerdemanagement oder der Patientenfürsprecher die zweite. Bleibt es dabei, hilft die Krankenkasse: Sie hat ein Interesse an einer funktionierenden Anschlussversorgung, weil eine Wiederaufnahme teurer ist als eine organisierte Entlassung.

Häufige Fragen zum Entlassmanagement

Was ist Entlassmanagement?

Die gesetzliche Pflicht des Krankenhauses, den Übergang von der Klinik in die weitere Versorgung zu organisieren. Dazu gehören der Entlassbrief, die Anschlussbehandlung, notwendige Verordnungen und die Information der weiterbehandelnden Praxis. Es ist keine Serviceleistung, sondern Teil des Versorgungsauftrags.

Darf das Krankenhaus Rezepte ausstellen?

Ja, im Rahmen des Entlassmanagements für einen kurzen Zeitraum: Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Heilmittel. Ebenso kann es eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Das schließt die Lücke zwischen Entlassung und erstem Termin in der Praxis.

Was ist, wenn die Entlassung zu früh erscheint?

Das gehört ins Gespräch, und zwar vor der Entlassung. Wer den Eindruck hat, dass die Versorgung zu Hause nicht gesichert ist, benennt konkret, was fehlt – Hilfe beim Aufstehen, Wundversorgung, Medikamentengabe. Der Sozialdienst des Hauses ist dafür die Adresse; bleibt es dabei, kommen Beschwerdemanagement und Krankenkasse hinzu.

Wer organisiert eine Anschlussrehabilitation?

In der Regel das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements, häufig noch während des Aufenthalts. Für eine Anschlussrehabilitation gelten kürzere Wege als für einen regulären Reha-Antrag; sie sollte deshalb früh angesprochen werden, nicht am Entlassungstag.

Was gehört in den Entlassbrief?

Diagnosen, durchgeführte Behandlungen und Eingriffe, verabreichte Medikamente mit Dosierung, Befunde und Empfehlungen für die Weiterbehandlung. Er ist die wichtigste Unterlage für die nächste Praxis – und ein Anspruch, nicht eine Gefälligkeit.

Was passiert, wenn nach der Entlassung etwas fehlt?

Zuerst das Krankenhaus kontaktieren; das Entlassmanagement ist bis zum Abschluss des Übergangs zuständig. Fehlt eine Verordnung oder ein Befund, ist das kein neuer Fall, sondern eine offene Aufgabe aus dem Aufenthalt. Parallel hilft die Krankenkasse, wenn eine Anschlussleistung nicht anläuft.

Warum die Vorbereitung so früh beginnt

Der Grund liegt in den Fristen, die außerhalb des Krankenhauses laufen. Ein Antrag auf einen Pflegegrad wirkt ab dem Monat der Antragstellung – wer ihn noch aus der Klinik stellt, gewinnt unter Umständen einen ganzen Monat. Eine Anschlussrehabilitation muss aus dem Aufenthalt heraus eingeleitet werden, weil dafür kürzere Wege gelten als für einen regulären Antrag. Und ein Hilfsmittel, das das Krankenhaus im Entlassmanagement verordnet, ist am Entlassungstag da; dasselbe Hilfsmittel über den normalen Weg braucht Wochen.

Was sind die nächsten Schritte?

  1. Früh nach dem Übergang fragen

    Nicht am Entlassungstag, sondern sobald ein Entlassungszeitraum genannt wird.

  2. Entlassbrief einfordern

    Mit Diagnosen, Medikation samt Dosierung und Empfehlungen – er ist ein Anspruch.

  3. Verordnungen aus der Klinik nutzen

    Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege für den Übergang.

  4. Pflegeantrag aus der Klinik stellen

    Er wirkt ab dem Monat der Antragstellung – jeder Tag früher zählt.

  5. Bei Lücken den Sozialdienst einschalten

    Und wenn nötig Beschwerdemanagement, Patientenfürsprecher und Krankenkasse.

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