Im medizinischen Notfall: welche Nummer wann gilt
Diese Website ist kein Notdienst und stellt keine Diagnosen. Bei akuten Beschwerden gelten die Nummern unten – nicht eine Seite im Internet.
Bei Atemnot, Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen, starken Brustschmerzen, schweren Blutungen oder dem Verdacht auf einen Schlaganfall oder Herzinfarkt: 112. Ohne Zeitverlust, ohne vorherige Recherche.
Die Nummern und wofür sie gelten
- 112 Rettungsdienst und Feuerwehr Bei akuter Lebensgefahr, jederzeit erreichbar.
- 116 117 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Wenn die Praxis geschlossen ist und der Fall kein Notfall für die 112 ist.
- 116 123 Telefonseelsorge Rund um die Uhr, kostenfrei und anonym. Auch 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222.
- 0421 800 582 33 Zentraler Krisendienst des Sozialpsychiatrischen Dienstes Bremen Montag bis Freitag 15–23 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen 8:30–17 Uhr.
- 0551 19240 Giftinformationszentrum-Nord Rund um die Uhr, zuständig für Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Der Unterschied zwischen 112 und 116 117
Die beiden Nummern werden oft verwechselt, und die Verwechslung kostet in beide Richtungen Zeit. Die 112 ist der Rettungsdienst: für Situationen, in denen Leben oder ein Organ in Gefahr ist und Minuten zählen. Sie ist rund um die Uhr besetzt und kostet nichts, auch aus dem Mobilnetz ohne Guthaben.
Die 116 117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst: für Beschwerden, die eine Ärztin oder einen Arzt brauchen, aber keinen Rettungswagen – abends, nachts, am Wochenende oder am Feiertag, wenn die Praxis geschlossen ist. Über dieselbe Nummer läuft in vielen Fällen auch die Terminvermittlung an Facharztpraxen.
Wer unsicher ist, ruft die 112. Eine unnötige 112 ist ein verkraftbarer Fehler; eine unterlassene ist keiner.
Was die Leitstelle beim Anruf braucht
Ein Notruf wird schneller wirksam, wenn die Leitstelle die wenigen Angaben bekommt, mit denen sie entscheiden kann, was sie schickt. Wichtiger als eine flüssige Schilderung ist die Reihenfolge: Wo ist der Notfall, was ist passiert, wie viele Personen sind betroffen, welche Beschwerden sind erkennbar. Danach fragt die Leitstelle selbst weiter – und das Gespräch wird nicht von der anrufenden Person beendet, sondern von der Leitstelle. Das ist kein Formalismus: Solange die Verbindung steht, kann sie beim Handeln anleiten, etwa bei einer Herzdruckmassage.
Nützlich ist außerdem, den genauen Ort nennen zu können. In einem Mehrfamilienhaus zählt das Stockwerk und der Name am Klingelschild; auf einer Landstraße die letzte Ortstafel oder die Kilometrierung. Wer jemanden dabei hat, schickt diese Person nach unten, um die Haustür zu öffnen und den Rettungsdienst einzuweisen.
Bei einer Vergiftung
Für Vergiftungen gibt es eine eigene Stelle: das Giftinformationszentrum-Nord, das für Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig ist und rund um die Uhr erreichbar bleibt. Es berät auch dann, wenn noch keine Beschwerden bestehen und nur der Verdacht besteht – etwa nachdem ein Kind eine Tablette oder ein Reinigungsmittel erreicht hat.
Für das Gespräch hilft, den Stoff greifbar zu haben: Packung, Etikett oder Pflanzenteil. Was in der Zwischenzeit sinnvoll ist, hängt vom Stoff ab und lässt sich nicht pauschal sagen – deshalb steht hier keine allgemeine Empfehlung. Bei Bewusstlosigkeit, Atemnot oder Krampfanfall gilt immer zuerst die 112.
Bei einer seelischen Krise
Die Telefonseelsorge ist unter 116 123 rund um die Uhr erreichbar, kostenfrei und anonym; dieselbe Stelle ist auch über 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 erreichbar. In Bremen gibt es zusätzlich den zentralen Krisendienst des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der abends und am Wochenende besetzt ist. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung gilt weiterhin die 112.
Die Rufnummern der einzelnen sozialpsychiatrischen Bezirksdienste in Bremen sind hier absichtlich nicht abgedruckt: Zwei öffentlich zugängliche Quellen wichen bei zwei Bezirken voneinander ab, und die abweichende Variante entsprach einem Stand von 2015. Bei einer Krisennummer ist das nicht hinnehmbar. Die geltende Bezirkszuordnung führt das Gesundheitsamt Bremen. Alle oben genannten Nummern wurden am 2026-08-25 geprüft.
Nach dem Notfall: was aus Patientensicht wichtig bleibt
Ein Notfall endet nicht mit der Behandlung. Wer nach einem Rettungseinsatz oder einem Krankenhausaufenthalt wissen will, was genau geschehen ist, hat Anspruch auf Einsicht in die vollständige Behandlungsdokumentation und auf Kopien davon (§ 630g Bürgerliches Gesetzbuch). Das umfasst auch das Einsatzprotokoll des Rettungsdienstes. Wer den Ablauf später prüfen lassen will, braucht diese Unterlagen zuerst – ohne sie bleibt jede Bewertung eine Erinnerung.
Ebenso häufig kommt die Frage nach den Kosten. Der Rettungsdienst und die Notfallbehandlung sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; für Fahrten gilt eine Zuzahlung, die die Kasse im Einzelfall benennt. Eine Rechnung, die direkt an die behandelte Person geht, sollte deshalb geprüft werden, bevor sie bezahlt wird.
Der Unterschied zwischen Notaufnahme und Bereitschaftsdienst
Wer sich selbst auf den Weg macht, steht vor derselben Unterscheidung wie am Telefon. Die Notaufnahme eines Krankenhauses ist für Fälle da, die eine sofortige klinische Abklärung brauchen – sie behandelt nach Dringlichkeit, nicht nach Ankunftszeit. Deshalb wartet dort mitunter lange, wessen Beschwerden nicht dringlich eingestuft wurden. Das ist kein Versehen, sondern das Verfahren.
Für alles, was bis zur nächsten Praxisöffnung warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der richtige Weg. Er hält in vielen Regionen auch Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern vor, sodass die Behandlung räumlich am selben Ort stattfindet, organisatorisch aber ohne den Umweg über die Notaufnahme.
Was diese Website nicht leistet
Diese Seiten erklären Rechte, Verfahren und Zuständigkeiten im Gesundheitswesen. Sie stellen keine Diagnose, bewerten keine Symptome und ersetzen keine Behandlung. Es gibt hier kein Werkzeug, das aus Beschwerden auf eine Erkrankung schließt – bewusst nicht, denn eine solche Einschätzung gehört in eine Untersuchung und nicht in ein Formular.