Krankengeld: Dauer, Höhe und Anspruch bei langer Krankheit

Wer länger krank ist, verliert nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung und lebt vom Krankengeld. Wie lange Krankengeld gezahlt wird, wie die Höhe des Krankengeldes zustande kommt und wann ein Anspruch auf Krankengeld besteht, steht hier – samt der Frist bei einer Ablehnung.

Wann der Anspruch auf Krankengeld entsteht

Krankengeld ist die Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Zeit, in der eine Erkrankung die Arbeit unmöglich macht und der Arbeitgeber nicht mehr zahlt. In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Erst danach wird das Krankengeld in der Regel praktisch spürbar – rechtlich entsteht der Anspruch aber schon früher, nämlich von dem Tag an, der auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (§ 46 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch).

Ein Wandkalender und ein Stapel geöffneter Briefe auf einem hellen Holztisch, darauf eine abgelegte Lesebrille
Die Lücke entsteht nicht durch die Krankheit, sondern durch einen fehlenden Tag zwischen zwei Bescheinigungen.

Einen Anspruch auf Krankengeld haben grundsätzlich Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind. Freiwillig versicherte Selbstständige haben ihn nur, wenn sie ihn durch eine entsprechende Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse vereinbart haben; ohne diese Erklärung besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Wer familienversichert ist, hat ebenfalls keinen eigenen Anspruch, weil er kein Arbeitsentgelt bezieht, das zu ersetzen wäre.

Der häufigste Fehler

Der Anspruch setzt eine lückenlos bescheinigte Arbeitsunfähigkeit voraus. Läuft eine Bescheinigung am Freitag aus und wird die Folgebescheinigung erst am Dienstag ausgestellt, kann für die Zwischenzeit der Anspruch entfallen – und damit unter Umständen auch die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch. Die Folgefeststellung gehört deshalb in die laufende Bescheinigung hinein, nicht danach.

Die Höhe des Krankengeldes berechnen

Die Höhe des Krankengeldes folgt einer festen Formel: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts (§ 47 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Das Regelentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt des letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums, umgerechnet auf den Kalendertag. Welche der beiden Grenzen greift, hängt vom Verhältnis zwischen Brutto und Netto ab: Bei hoher Abgabenlast ist die Netto-Obergrenze die maßgebliche.

Krankengeld überschlagen

Die Rechnung unten ist die gesetzliche Formel aus § 47 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Sie ergibt das Bruttokrankengeld. Davon gehen noch die Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab; deren Höhe nennt die Krankenkasse im Bescheid.

Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate erhöhen das Regelentgelt (§ 47 Absatz 2 SGB V) und sind hier nicht enthalten. Nach oben begrenzt das Regelentgelt zusätzlich die Beitragsbemessungsgrenze.

Zwei Punkte werden bei der Höhe des Krankengeldes regelmäßig übersehen. Erstens erhöhen Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate – etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld – das Regelentgelt und damit den Betrag (§ 47 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Zweitens ist das Krankengeld selbst beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; die Anteile werden vom errechneten Betrag abgezogen, sodass der ausgezahlte Betrag niedriger ist als das Bruttokrankengeld. Die Krankenkasse weist den Abzug im Bescheid aus.

Die Dauer: 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist

Wie lange Krankengeld gezahlt wird, steht im Gesetz: Für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Dieser Dreijahreszeitraum heißt Blockfrist und beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit. Entscheidend für die Dauer ist außerdem: Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden angerechnet. Aus den 78 Wochen werden dadurch in der Praxis rund 72 Wochen Krankengeld.

Wie sich die 78 Wochen zusammensetzen
AbschnittWer zahltRechtsgrundlage
Woche 1 bis 6Arbeitgeber – Entgeltfortzahlung in Höhe des vollen Entgelts§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz
Woche 7 bis 78Krankenkasse – Krankengeld nach der 70-/90-Prozent-Formel§ 47 SGB V
Nach Woche 78kein Krankengeld mehr für diese Krankheit in dieser Blockfrist§ 48 Absatz 1 SGB V

Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die 78 Wochen nicht. Eine neue Blockfrist beginnt erst, wenn die Voraussetzungen des § 48 Absatz 2 SGB V erfüllt sind.

Die Dauer entscheidet damit auch, wann der Übergang zu planen ist. Wer die 78 Wochen ausschöpft, erhält von der Krankenkasse eine schriftliche Mitteilung über das Ende des Anspruchs. Dieser Vorgang heißt Aussteuerung, und er ist der Punkt, an dem die meisten Fehlentscheidungen entstehen – weil er selten früh genug vorbereitet wird. Sinnvoll ist, den Übergang bereits Monate vorher zu klären: Kommt eine medizinische Rehabilitation in Betracht, ist eine Erwerbsminderungsrente zu prüfen, oder besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit? Diese Wege schließen sich teilweise gegenseitig aus, und für jeden gilt eine eigene Antragsfrist.

Wenn die Krankenkasse das Krankengeld ablehnt oder einstellt

Eine Ablehnung oder Einstellung ist ein Bescheid – auch dann, wenn sie in einem freundlich formulierten Brief steht. Damit gilt für sie das übliche Verfahren: Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich (§ 84 Sozialgerichtsgesetz), und er kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden, um die Frist zu wahren.

Mit der Einstellung endet der Anspruch auf Krankengeld nicht automatisch – er endet erst, wenn der Bescheid bestandskräftig wird. Häufig beruht die Einstellung auf einer Stellungnahme des Medizinischen Dienstes, der die Arbeitsunfähigkeit anders einschätzt als die behandelnde Praxis. In diesem Fall lohnt der Blick in die Begründung: Auf welche Unterlagen stützt sich die Einschätzung, und lag der Befund vor, der aus Sicht der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes maßgeblich ist? Fehlt ein Befund, ist das ein sachliches Argument für den Widerspruch – und ein Grund, die vollständige Behandlungsdokumentation anzufordern.

Häufige Fragen zum Krankengeld

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers werden auf diese 78 Wochen angerechnet, sodass in der Praxis rund 72 Wochen Krankengeld übrig bleiben. Der Dreijahreszeitraum heißt Blockfrist und beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Es beträgt 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts (§ 47 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Von diesem Betrag gehen noch die Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Nach oben begrenzt zusätzlich die Beitragsbemessungsgrenze das Regelentgelt.

Wann beginnt der Anspruch auf Krankengeld?

Der Anspruch entsteht von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (§ 46 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Praktisch wirksam wird er meist erst nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung, weil bis dahin der Arbeitgeber zahlt.

Was bedeutet eine Lücke in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Der Anspruch setzt eine durchgehend bescheinigte Arbeitsunfähigkeit voraus. Endet eine Bescheinigung und wird die Folgebescheinigung erst später ausgestellt, kann der Anspruch für die Zwischenzeit entfallen. Die Folgefeststellung sollte deshalb noch während der laufenden Bescheinigung erfolgen, spätestens am nächsten Werktag danach.

Was passiert am Ende der 78 Wochen?

Die Krankenkasse teilt das Ende des Anspruchs schriftlich mit; dieser Vorgang wird Aussteuerung genannt. Danach kommen je nach Lage Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, eine medizinische Rehabilitation oder eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Die Krankenkasse muss auf diese Möglichkeiten hinweisen; der Hinweis ersetzt aber keinen Antrag – der ist selbst zu stellen.

Kann die Krankenkasse das Krankengeld ablehnen oder beenden?

Ja, etwa wegen einer Lücke in der Bescheinigung, wegen einer abweichenden Einschätzung des Medizinischen Dienstes oder weil sie die Arbeitsunfähigkeit für beendet hält. Diese Entscheidung ist ein Bescheid, gegen den innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch möglich ist (§ 84 Sozialgerichtsgesetz).

Was sind die nächsten Schritte?

  1. Bescheinigungen prüfen

    Alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nebeneinanderlegen und auf Lücken zwischen den Zeiträumen kontrollieren.

  2. Höhe nachrechnen

    Das Bruttokrankengeld mit der 70-/90-Prozent-Formel überschlagen und mit dem Betrag im Bescheid der Krankenkasse vergleichen.

  3. Blockfrist bestimmen

    Den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit notieren – daran hängen die 78 Wochen und der Zeitpunkt der Aussteuerung.

  4. Frist notieren

    Bei Ablehnung oder Einstellung: ein Monat ab Bekanntgabe für den Widerspruch (§ 84 Sozialgerichtsgesetz).

  5. Übergang vorbereiten

    Vor dem Ende der 78 Wochen klären, ob Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld der richtige Weg ist.

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