IGeL-Leistungen beim Hausarzt: was sinnvoll ist, ohne feste Preisliste

Welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll, was kosten IGeL-Leistungen, und warum werden IGeL-Leistungen beim Hausarzt so oft angeboten? Die Tabelle unten zeigt die Bewertungen des IGeL-Monitors, und der Text erklärt, warum es keine verbindliche Preisliste gibt.

Was IGeL-Leistungen sind und warum sie privat bezahlt werden

IGeL steht für individuelle Gesundheitsleistungen. Gemeint sind medizinische Angebote, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt – entweder weil ihr Nutzen nicht belegt ist oder weil sie nicht zum Leistungskatalog gehören. Sie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte privat in Rechnung gestellt. Dass eine Leistung angeboten wird, sagt daher nichts über ihren Nutzen aus, sondern nur, dass sie nicht von der Kasse bezahlt wird.

Ein leerer Behandlungsraum mit Behandlungsstuhl, Instrumentenarm und einem Beistelltisch mit verpackten Instrumenten
Eine Selbstzahlerleistung braucht vor der Behandlung einen schriftlichen Vertrag – ohne ihn entsteht keine Zahlungspflicht.

Genau hier entsteht das Missverständnis, das die meisten Beschwerden auslöst. Ein Angebot in der Praxis wirkt wie eine medizinische Empfehlung, ist rechtlich aber ein Vertragsangebot. Es abzulehnen hat keine Folgen für die reguläre Behandlung, und es besteht keine Pflicht, sich sofort zu entscheiden.

Welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll? Die Bewertungen im Überblick

Auf die Frage, welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll, gibt es eine Quelle, die sich nicht auf Erfahrungswerte stützt: Der IGeL-Monitor des Medizinischer Dienst Bund bewertet den Nutzen einzelner Leistungen anhand der Studienlage. Das Ergebnis ist deutlich: Von den 44 dort bewerteten Leistungen fallen 25 auf „negativ“ oder „tendenziell negativ“, nur 3 auf „tendenziell positiv“, der Rest bleibt „unklar“ oder ohne Bewertung. Die Tabelle gibt diese Bewertungen wieder – es sind fremde Bewertungen, keine eigenen.

3 negativ22 tendenziell negativ14 unklar3 tendenziell positiv2 ohne Bewertung
Bewertung

LeistungBewertungBereich
Colon-Hydro-Therapie negativ Sonstige
Durchblutungsfördernde Infusionstherapie beim Hörsturz negativ HNO
Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung negativ Früherkennung
Augenspiegelung mit Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung tendenziell negativ Augen
Blutegeltherapie bei Kniearthrose tendenziell negativ Bewegungsapparat
Blutuntersuchung zur Früherkennung von Schilddrüsenfunktionsstörungen tendenziell negativ Früherkennung
Eigenbluttherapie bei Tendinopathie tendenziell negativ Bewegungsapparat
EKG zur Früherkennung einer koronaren Herzerkrankung tendenziell negativ Herz und Kreislauf
Glukokortikoide beim Hörsturz tendenziell negativ HNO
Heidelberg Retina Tomographie zur Glaukom-Früherkennung tendenziell negativ Augen
Hirnleistungs-Check zur Früherkennung einer Demenz tendenziell negativ Nerven
Impfung mit StroVac® tendenziell negativ Sonstige
Laser-Behandlung von Blutschwämmchen beim Säugling tendenziell negativ Haut
MRT zur Früherkennung einer Alzheimer-Demenz tendenziell negativ Nerven
OCT zur Früherkennung eines Glaukoms tendenziell negativ Augen
OCT zur Früherkennung feuchter AMD tendenziell negativ Augen
PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs tendenziell negativ Früherkennung
Spirometrie zur Überprüfung der Lungenfunktion tendenziell negativ Lunge
Ultraschall der Blase zur Früherkennung von Harnblasenkrebs tendenziell negativ Früherkennung
Ultraschall der Halsschlagadern zur Schlaganfallvorsorge tendenziell negativ Herz und Kreislauf
Ultraschall der Nieren zur Früherkennung von Nierenkrebs tendenziell negativ Früherkennung
Ultraschall zur Früherkennung von Gebärmutterkörperkrebs tendenziell negativ Früherkennung
Ultraschall zur Früherkennung von Prostatakrebs tendenziell negativ Früherkennung
Ultraschall zur Früherkennung von Schilddrüsenveränderungen tendenziell negativ Früherkennung
Urinanalysen zur Früherkennung von Harnblasenkrebs tendenziell negativ Früherkennung
Akupunktur in der Schwangerschaft unklar Schwangerschaft
Akupunktur zur Vorbeugung von Spannungskopfschmerzen unklar Nerven
Biofeedback-Therapie bei Migräne unklar Nerven
Botox gegen Schwitzen unklar Haut
H.E.L.P.-Apherese zur Behandlung von Long-/Post-COVID unklar Sonstige
HbA1c-Bestimmung zur Früherkennung eines Typ-2-Diabetes unklar Früherkennung
Laser-Behandlung von Krampfadern unklar Herz und Kreislauf
Lasertherapie bei Nagelpilz unklar Haut
Lichttherapie bei Akne unklar Haut
MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung unklar Früherkennung
Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen unklar Bewegungsapparat
Ozon-Eigenbluttherapie zur Behandlung von Long-/Post-COVID unklar Sonstige
Stoßwellentherapie beim Tennisarm unklar Bewegungsapparat
Stoßwellentherapie der Kalkschulter unklar Bewegungsapparat
Akupunktur zur Vorbeugung von Migräneanfällen tendenziell positiv Nerven
Immunprophylaxe mit Uro-Vaxom® tendenziell positiv Sonstige
Lichttherapie zur Behandlung saisonaler depressiver Störung tendenziell positiv Nerven
Dermatoskopie zur Früherkennung von Hautkrebs ohne Bewertung Haut
Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz ohne Bewertung Bewegungsapparat
Bewertungen zitiert nach dem IGeL-Monitor des Medizinischer Dienst Bund, igel-monitor.de, übertragen am 2026-08-25. Es sind fremde Bewertungen, keine eigenen. Der IGeL-Monitor veröffentlicht keine Preise – deshalb steht in dieser Tabelle keiner.
Was die Tabelle nicht sagt

Eine Leistung, die hier fehlt, ist nicht deshalb sinnvoll – sie ist nur nicht bewertet. Und „unklar“ bedeutet nicht „unwirksam“, sondern dass die Studienlage keine Aussage erlaubt. Für die eigene Entscheidung ist deshalb die zweite Frage die wichtigere: Was ändert sich am Vorgehen, wenn das Ergebnis so oder anders ausfällt? Bringt ein Befund keine Konsequenz, bringt die Untersuchung keinen Nutzen. Wer wissen will, welche IGeL-Leistungen sinnvoll sind, kommt an dieser Frage nicht vorbei – sie entscheidet mehr als die Bewertung selbst.

Was IGeL-Leistungen kosten – und warum es keine Preisliste gibt

Eine verbindliche Preisliste für IGeL existiert nicht. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte, die für jede Leistung einen Gebührensatz vorgibt, den die Praxis innerhalb eines gesetzlichen Rahmens erhöhen darf. Dieselbe Untersuchung kostet deshalb in zwei Praxen unterschiedlich viel, und keine allgemeine Preisliste kann das abbilden. Wer wissen will, was IGeL-Leistungen kosten, erfährt es nur an einer Stelle: in der schriftlichen Vereinbarung vor der Behandlung.

Was kosten IGeL-Leistungen also konkret? Nur die Praxis kann das beantworten, und sie muss es vorher tun. Diese Vereinbarung ist keine Formalie. Vor der Erbringung muss über die voraussichtlichen Kosten informiert werden (§ 630c Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch), und für IGeL ist zusätzlich eine schriftliche Vereinbarung vorgesehen. Fehlt sie, fehlt der Rechnung ihre Grundlage – das ist der stärkste Einwand, den eine IGeL-Rechnung überhaupt treffen kann.

IGeL-Leistungen beim Hausarzt und beim Facharzt

Besonders häufig begegnen IGeL-Leistungen beim Hausarzt und beim Augenarzt. Beim Hausarzt sind es meist Blutuntersuchungen zur Früherkennung, ein EKG oder eine Lungenfunktionsprüfung ohne konkreten Anlass; beim Augenarzt die Glaukom-Früherkennung. Auffällig ist, dass gerade diese Klassiker im IGeL-Monitor überwiegend „tendenziell negativ“ bewertet sind – nicht weil die Untersuchung schlecht ist, sondern weil ihr Einsatz ohne Anlass bei Beschwerdefreien keinen belegten Vorteil bringt und falsch positive Ergebnisse nach sich zieht.

Für das Gespräch in der Praxis helfen drei Fragen, und sie sind bei IGeL-Leistungen beim Hausarzt dieselben wie beim Facharzt: Was ist die Alternative, wenn ich es nicht mache? Was passiert bei einem auffälligen Ergebnis als nächstes? Und gibt es einen Grund, der in meinem Fall über die allgemeine Vorsorge hinausgeht? Auf alle drei gibt es gute Antworten – wenn es sie nicht gibt, ist das ebenfalls eine Antwort.

Häufige Fragen zu IGeL-Leistungen

Was sind IGeL-Leistungen?

IGeL steht für individuelle Gesundheitsleistungen: medizinische Angebote, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt, weil ihr Nutzen nicht belegt ist oder sie nicht zum Leistungskatalog gehören. Sie werden privat in Rechnung gestellt und nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.

Welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll?

Der IGeL-Monitor des Medizinischer Dienst Bund bewertet den Nutzen anhand von Studien. Von den 44 dort bewerteten Leistungen fallen 25 auf „negativ“ oder „tendenziell negativ“ und nur 3 auf „tendenziell positiv“; der Rest ist „unklar“ oder ohne Bewertung. Eine Leistung ohne Eintrag ist damit nicht automatisch sinnvoll – sie ist nur nicht bewertet.

Muss vorher schriftlich vereinbart werden?

Ja. Vor der Behandlung ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, und die voraussichtlichen Kosten müssen darin genannt werden. Grundlage sind § 630c Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch für die Informationspflicht über Kosten und die Regelungen des Bundesmantelvertrags-Ärzte für die schriftliche Vereinbarung. Ohne diese Vereinbarung fehlt der Rechnung die Grundlage.

Gibt es eine verbindliche Preisliste für IGeL?

Nein. Eine feste Preisliste existiert nicht. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte, die einen Gebührensatz vorgibt, den die Praxis innerhalb eines Rahmens erhöhen darf. Deshalb kostet dieselbe Leistung in zwei Praxen unterschiedlich viel – und deshalb ist die Kostenangabe vor der Behandlung keine Höflichkeit, sondern der einzige Weg, den Preis zu kennen.

Darf im Wartezimmer oder direkt vor der Untersuchung dazu geraten werden?

Ein Angebot ist erlaubt, Druck nicht. Es besteht keine Pflicht, sich sofort zu entscheiden; eine Bedenkzeit ist zulässig und sinnvoll. Wer sich unter Druck gesetzt fühlt, kann die Vereinbarung mitnehmen und später zurückkommen – ohne Nachteil für die reguläre Behandlung.

Was tun, wenn eine IGeL-Rechnung kommt, obwohl nichts vereinbart war?

Die Rechnung schriftlich beanstanden und auf die fehlende vorherige Vereinbarung hinweisen. Hilfreich ist, den Behandlungstag und den Ablauf zu schildern. Bleibt die Praxis bei ihrer Forderung, kommen die Kassenärztliche Vereinigung und – bei zahnärztlichen Rechnungen – die Zahnärztekammer als Anlaufstelle in Betracht.

Was sind die nächsten Schritte?

  1. Nicht sofort entscheiden

    Es gibt keine Pflicht, im Termin zuzustimmen. Die Vereinbarung mitnehmen und in Ruhe lesen ist zulässig.

  2. Bewertung nachsehen

    In der Tabelle oben nach der Leistung suchen und lesen, wie der IGeL-Monitor sie einordnet.

  3. Nach der Konsequenz fragen

    Was ändert sich am Vorgehen, wenn das Ergebnis auffällig ist? Ohne Konsequenz kein Nutzen.

  4. Kosten schriftlich verlangen

    Die voraussichtlichen Kosten gehören vor der Behandlung in eine schriftliche Vereinbarung.

  5. Rechnung ohne Vereinbarung beanstanden

    Schriftlich widersprechen und auf die fehlende vorherige Vereinbarung hinweisen.

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